Was ich Günther Jauch nicht fragen durfte

Interviewfrage 7

Sehr geeehrte Frau Morrien,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, über die ich mich sehr gefreut habe.

Gestatten Sie, dass ich mich zunächst mit Ihrem Interviewwunsch befasse. Natürlich würde ich mich sehr freuen, Ihnen für die „Time“ oder die „New York Times“ zur Verfügung zu stehen. Gleichzeitig habe ich die Erfahrung gemacht, dass aus jedem halbwegs seriösen und interessanten Interview von mir einzelne „Bausteine“ aus dem Zusammenhang gerissen werden und dann ihre seltsame Wiederauferstehung im Boulevard- oder Yellopress-Medien feiern.

Gans konkret: Ich kann mich gegen einmal gemachte Aussagen, die aus dem Zusammenhang gerissen werden, juristisch nicht wehren. Deshalb habe ich nur zwei Möglichkeiten: Entweder sind meine Interviews politisch korrekt und langweilig glatt gebügelt (was ich natürlich nicht will), oder ich entscheide mich dafür, mich nicht zu äußern. Ich habe mich für Letzteres entschieden und halte diesen Weg, so bedauerlich er im Einzelfall wirken mag, letztlich für richtig.

Ich weiß, dass ich Sie damit enttäusche, bitte aber trotzdem um Ihr Verständnis.
(…)

In diesem Sinne verbleibe ich für heute
Mit freundlichen Grüßen
Günther Jauch

 

Quelle: Zitiert aus einer E-Mail vom 7. März 2007.

Rechtlicher Hinweis: "Geschäfts- und Privatbriefe“ sind nicht davor geschützt, veröffentlicht zu werden – „sofern der Wille des Verfassers zur Geheimhaltung nicht deutlich erkennbar ist.“ (Az: 2BvR 674/88)

Für mehr Informationen zum Thema E-Mails und Pressefreiheit siehe einen Beitrag von Rene Martens, veröffentlicht in „Journalist“ (11/2011) unter dem Titel: E-MAIL FÜR DICH. Darin befaßt sich der Autor mit der Frage, wann Medien aus Mails zitieren dürfen.
Fakt ist: Seit einiger Zeit fällen die Gerichte ihre Urteile in dieser Frage zunehmend zugunsten der Pressefreiheit. Martens' Fazit: Etwas ungenehmigt zu veröffentlichen, kann durchaus zulässig sein, weil „Privat und –Sozialsphäre nicht absolut geschützt“ seien. Wenn der Urheber der Veröffentlichung „im Wirtschaftsleben oder in der Politik aktiv“ sei und am „Meinungskampf“ teilnehme, müsse er sich „in weitem Umfang der Kritik aussetzen“, so das OLG Stuttgart.

 

Medienkarrieren im Coaching: 44 Coaching-Storys, darunter die Geschichten zahlreicher Journalistinnen und Journalisten, Medienmanager und TV-Managerinnen, Agenturleiter und Werbetexterinnen. Die meisten Autorinnen und Autoren berichten selbst und unter Echtnamen über ihre Erfahrungen im Coaching mit DreamGuidance bei Birgitt Morrien.

 

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